Petition Bern Regierungsrat des Kantons Bern Gesponsert von Beat W. Meier
Brisante Fragen zu drohendem BKW-Strompreis-Diktat aus Brüssel
391 Mitunterzeichnungen — Bestätigte Mitunterzeichnungen — exakter Wert
Fakten checken, Folgen verstehen, Petition unterschreiben! Bitte teilen.
Stromabkommen mit der EU - was sind die Folgen?
Die Petition beinhaltet sechs Fragen an die Berner Regierung zu den Folgen eines Stromabkommens mit der EU (Bilaterale III)
1. Rechtlicher Schutz des Kantons und der BKW: Welche Rechtsmittel hat Bern, wenn EU-Regeln oder EuGH-Auslegungen die BKW zu Anpassungen zwingen, und welche Schutzklauseln wirken verbindlich?
2. Staatliche Beihilfen: Wie kann der Kanton die BKW weiterhin unterstützen, ohne gegen EU-Beihilferecht zu verstossen, und wurden die Risiken für Marktprämien und kantonale Förderinstrumente geprüft?
3. Strompreise / Grundversorgung: Wann könnten die heutigen regulierten Tarife unter Druck geraten, und welche finanziellen Folgen hätte dies für Berner Haushalte und die BKW?
4. Entflechtung der BKW: Muss die BKW künftig Netz, Produktion und Vertrieb stärker oder sogar eigentumsrechtlich trennen – und was bedeutet das für Governance, Kapitalstruktur und kantonale Kontrolle?
5. Konzessionen und künftige EU-Regeln: Welche rechtlich verbindliche Garantie besteht, dass die EU-Konzessionsrichtlinie dauerhaft ausgeschlossen bleibt, und welchen Einfluss können spätere EuGH-Auslegungen haben?
6. Demokratische Mitwirkung: Wie stellt die Regierung sicher, dass der Grosse Rat frühzeitig informiert und tatsächlich einbezogen wird, bevor neue Regeln oder Entscheide für Bern und die BKW verbindlich werden?
Mit anderen Worten: Die Regierung soll aufzeigen, welche rechtlichen, finanziellen und politischen Risiken das Stromabkommen für den Kanton Bern und die BKW schafft – und welche konkreten Schutz- und Mitwirkungsmöglichkeiten Bern überhaupt noch hätte.
Zusatzinformationen (Wiki)
Bilaterale III (externer Link)
Streitbeilegung (externer Link)
Dynamische Rechtsübernahme (externer Link)
Schreiben an den Regierungsrat des Kanton Bern
Dieses unterstützen Sie mit der elektronischen Unterzeichung dieser Pedition.
Kopie des Schreibens an den Regierungsrat des Kanton Bern PDF · 4,2 MB
Jetzt mitunterzeichnen
Petitionsberechtigt ist jede Person — unabhängig von Alter, Nationalität und Wohnsitz (Art. 33 BV).
Unterstützerinnen und Unterstützer
391| Franz A. Saxer | 8408 Winterthur |
| Michael Hinni | 3088 Rüeggisberg |
| Yvonne Trüssel | 4402 Frenkendorf |
| Andi Trüssel | 4402 Frenkendorf |
| Hubert Baumgartner | 8212 Neuhausen am Rheinfall |
| Rolf Heinrich | 6005 Luzern |
| Werner Geissbühler | 3065 Bolligen |
| Jürg Egli | 8477 Oberstammheim |
| Maria Dörig | 8404 Winterthur |
| Romy Stoller | 3612 Steffisburg |
| Roger Rosser | 3661 Uetendorf |
| Rita Schmid | 8856 Tuggen |
| Willi Grob | 5619 Uezwil |
| Marcel Werder | 3510 Konolfingen |
| André Forrer | 8552 Felben-Wellhsusen |
| Markus Boss | 3613 Steffisburg |
| Erich Fankhauser | 5702 Niederlenz |
| Werner Abplanalp | 8055 Zürich |
| Karin Bächinger | 7050 Arosa |
| Marcel Hauser | 8739 Rieden |
| Erich Stüssi | 8454 Buchberg |
| Erika Müller | 3634 Thierachern |
| Susanna Roduner | 5603 Staufen |
| Josef Müller | 3634 T |
| Edgar Strub | 9056 Gais |
| Jonathan Zbinden | 3042 Ortschwaben |
| Felix Pfiffner | 8645 Jona |
| Patrick Schilter | 6430 Schwyz |
| Thomas Bendel | 3375 Inkwil |
| Hannes Gut | 8245 Feuerthalen |
| Stephan Locher | 4554 Etziken SO |
| Margrit WIDMER | 6006 Luzern |
| THOMAS WIDMER | 6006 Luzern |
| Nelly Karsten | 5725 Leutwil |
| Erwin Sutter | 9200 Gossau SG |
| Christian Ritter | 4450 Sissach |
| Christian Bader | 4057 Basel |
| Marco Rosasco | 8004 Zürich |
| Gerold Wäfler | 8355 Aadorf |
| Anton Saner | 3063 Ittigen |
| Jürg Sprecher | 7026 Maladers |
| Nicole Hagmann | 9247 Henau |
| Hedi Bussmann | 3063 Ittigen |
| dominik trees | 3267 seedorf |
| Karin und Felix Bruderer | 9545 Wängi |
| Mark Brütsch | 8600 Dübendorf |
| Walter Achermann | 6055 Alpnach |
| Thomas Gander | 5412 Gebenstorf |
| Lorenzo Cavoto | 2828 2828 Montsevelier (Gemeinde Val Terbi) |
| Hanspeter Burri | 3154 Rüschegg |
Aufgeführt sind nur Personen, die der Nennung ausdrücklich zugestimmt haben. E-Mail-Adressen erscheinen nie.
Dokumente zum Herunterladen
- Schreiben an Regierungsrat des Kanton Bern PDF · 4,2 MB
Diese Kampagne teilen
QR-Code
Vom anderen Handy aus scannen, um die Seite direkt zu öffnen.
Poster ausdrucken
Zum Aufhängen und Weitergeben — mit eingedrucktem QR-Code, der auf diese Kampagnenseite führt.
Rechtliche Angaben
Haftungsausschluss
Der Verein Pro.Politique (in Gründung) stellt INITIQ als technische und organisatorische Plattform bereit. Dieser Haftungsausschluss gilt für die Nutzung der Plattform und ihrer Dienstleistungen, soweit zwingendes schweizerisches Recht keine abweichende Regelung vorsieht.
-
Volle Verantwortung der Urheberin oder des Urhebers. Für sämtliche von ihr oder ihm bereitgestellten oder zur Veröffentlichung freigegebenen Aussagen, Forderungen, Texte, Bilder, Fotografien, Grafiken, Videos, Tonaufnahmen, Dokumente, Quellen, Verlinkungen und sonstigen Inhalte ist ausschliesslich und, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich die Urheberin oder der Urheber der Kampagne verantwortlich und haftbar – nicht der Verein. Dies umfasst insbesondere Bestand, Umfang und Dauer aller erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Lizenz-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, Einwilligungen abgebildeter Personen, korrekte Quellenangaben sowie die Rechtmässigkeit auch von bearbeiteten oder KI-unterstützt erzeugten Inhalten. Die Urheberin oder der Urheber sichert zu, dass keine Rechte Dritter und keine datenschutz-, persönlichkeits-, wettbewerbs-, straf- oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften verletzt werden. Eigene zwingende gesetzliche Pflichten und eigenes Verschulden des Vereins können dadurch nicht ausgeschlossen oder übertragen werden.
-
Keine Rechtsberatung oder Gewährleistung. Prüfungen, Hinweise, Vorlagen, Fristberechnungen und technische Plausibilitätskontrollen erfolgen nach bestem Wissen, stellen jedoch keine Rechtsberatung, behördliche Vorprüfung oder Zusicherung dar. Der Verein gewährleistet weder Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität noch Eignung für einen bestimmten rechtlichen oder politischen Zweck. Massgeblich bleiben die amtlichen Erlasse, Publikationen und Entscheide.
-
Keine Erfolgs- oder Wirkungszusage. Der Verein schuldet weder das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl Unterschriften noch die Gültigkeit, behördliche Behandlung oder den politischen, rechtlichen, finanziellen oder kommunikativen Erfolg einer Kampagne. Entscheidungen von Behörden, Gerichten, Plattformen und sonstigen Dritten liegen ausserhalb seines Einflussbereichs.
-
Fristen, Formvorschriften und Einreichung. Die abschliessende Kontrolle gesetzlicher Voraussetzungen, Fristen, Formulare, Unterschriften, Stimmrechtsbescheinigungen, Zuständigkeiten und der rechtzeitigen Einreichung obliegt den Kampagnenführenden. Automatisch erzeugte Dokumente und Berechnungen sind vor Verwendung anhand der aktuellen amtlichen Grundlagen zu prüfen.
-
Betrieb und Verfügbarkeit. Der Verein bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb, schuldet aber keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmassnahmen, höhere Gewalt sowie Ausfälle von Netzen, Hosting-, Zahlungs-, Post-, Behörden- oder anderen Drittdiensten können Funktionen zeitweise einschränken. Eine absolute Sicherheit vor Datenverlust oder unbefugtem Zugriff kann nicht zugesichert werden.
-
Inhalte und Angebote Dritter. Für externe Webseiten, eingebettete Dienste, amtliche Angebote oder sonstige Inhalte Dritter übernimmt der Verein keine Verantwortung. Eine Verlinkung bedeutet keine Billigung. Nach einem hinreichend begründeten Hinweis auf rechtswidrige Inhalte prüft der Verein angemessene Sperr- oder Entfernungsmassnahmen.
-
Freistellung durch Kampagnenführende. Soweit gesetzlich zulässig, stellt die Urheberin oder der Urheber den Verein vollumfänglich von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus bereitgestellten Inhalten, fehlenden Rechten oder einer von ihr oder ihm zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen. Dies umfasst angemessene Gerichts-, Anwalts-, Abklärungs- und Abwehrkosten sowie rechtskräftig auferlegte Entschädigungen. Eigene Pflichtverletzungen und eigenes Verschulden des Vereins bleiben davon unberührt.
-
Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Vereins für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall und Datenverlust ausgeschlossen. Unbeschränkt bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen, in denen ein Ausschluss oder eine Beschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche werden durch diesen Text nicht eingeschränkt.
-
Sperrung und Entfernung. Der Verein darf Inhalte oder Kampagnen vorübergehend sperren, entfernen oder deren Bearbeitung aussetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken, missbräuchliche Nutzung oder Verstösse gegen die Nutzungsbedingungen bestehen. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben vorbehalten.
-
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand Zug, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, sowie gesetzliche Zuständigkeiten für ausservertragliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
-
Teilunwirksamkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regel tritt die zwingende gesetzliche Ordnung; eine weitergehende Haftungsbefreiung wird daraus nicht abgeleitet.
Unterzeichnet: Pro.Politique (Verein)
Pro.Politique (Verein) — Impressum · Datenschutz · Inhalt melden