Petition Bund An: Alle Parlamentarier und Bundesräte Gesponsert von Beat W. Meier
Wir wünschen eine PUK die die F-35 Beschaffung untersucht (an alle Bundesrät:innen und Parlamentarier:innen)
21 Mitunterzeichnungen — Bestätigte Mitunterzeichnungen — exakter Wert
Wir fordern das Parlament auf, eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Beschaffung des Kampfjets F-35 einzusetzen — mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen.
Festpreiszusicherungen und offene Kostenrisiken
Im November 2021 sprach der Projektleiter von Armasuisse von einem Festpreis, sprich pauschalen Fixpreis. Im Juni 2022 erklärte der Kommissionssprecher dem Ständerat: Die vereinbarten Preise sind fix. Im September 2022 versicherte die Vorsteherin des VBS dem Nationalrat, der Vertrag enthalte Festpreise und decke auch die Inflation in den USA ab. Noch im Juni 2025 sagte ihr Nachfolger: Wir sind der Meinung, dass es ein Fixpreis ist.
Die Abrechnung nach Produktionslosen schafft keine Sicherheit über den Gesamtpreis: Massgebend sind die Preise, welche die US-Regierung mit der Industrie für die jeweiligen Lose aushandelt. Das Prinzip «no profit – no loss» bedeutet, dass die US-Regierung dabei weder Gewinn noch Verlust erzielen soll. Die Preisgleichbehandlung innerhalb eines Loses ist keine Garantie für einen unveränderlichen Schweizer Gesamtpreis.
Die im Sommer 2025 kommunizierten möglichen Mehrkosten von 650 Millionen bis 1,3 Milliarden Franken sind eine Schätzung, keine verbindliche Obergrenze. Eine Preisvereinbarung für Lot 19 legt die Preise der folgenden Lose 20 bis 22 nicht fest. In den veröffentlichten VBS-Unterlagen zur Armeebotschaft 2026 waren deren Preise noch offen. Solange die verbleibenden Lose nicht abschliessend ausgehandelt sind, bleibt die endgültige Beschaffungssumme ungewiss.
Hinzu kommen Unsicherheiten beim Leistungsumfang. Ursprünglich im Modernisierungsprogramm Block 4 vorgesehene Fähigkeiten wurden in die 2030er-Jahre verschoben oder in spätere Entwicklungsprogramme ausgelagert. Ob erforderliche Nachrüstungen für die Schweizer Flugzeuge vollständig vom vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind oder separat bezahlt werden müssen, ist zu klären. Daraus können weitere Kosten entstehen; deren Umfang steht nicht fest.
Das Volk entschied auf falscher Grundlage
Am 27. September 2020 stimmte der Souverän der Beschaffung mit 50,1 Prozent zu — hauchdünn, und auf der Grundlage dessen, was ihm vorgelegt wurde. Sechs Milliarden Franken seien die Obergrenze, hiess es damals. Heute reicht dieser Rahmen nicht einmal für 30 Flugzeuge.
Die Informationen in ihrer Gänze sprachen zu jeder Zeit gegen ein pauschales Fixpreisverständnis.
Zu jeder Zeit. Die Verwaltung hätte es wissen können, das Parlament hätte fragen können. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger konnten weder das eine noch das andere.
Warum die GPK nicht genügt
Die Geschäftsprüfungskommission hat gesetzlich beschränkte Mittel. Sie kann niemanden unter Wahrheitspflicht einvernehmen — eine PUK kann es. Dass die GPK auf keine strafbaren Handlungen gestossen ist, heisst nicht, dass es keine gibt.
Zentrales bleibt im Dunkeln:
- die Auslegung der Korrespondenz mit der US-Botschaft einschliesslich ihrer Anhänge und ihre Verwendung für die Festpreis-Zusicherungen
- die Bundesratsprotokolle vom Juni 2021 — weshalb wartete die Departementsvorsteherin Monate, bevor sie das Kollegium informierte?
- der Evaluationsbericht in beiden Fassungen, dazwischen redaktionelle Vorgaben des VBS
- die Rohdaten der Jet-Bewertung, die nie eine unabhängige Stelle nachgerechnet hat
- die einseitige Reduktion der Flugstunden, die allein dem F-35 tiefere Betriebskosten bescherte
- fehlende Aufzeichnungen: Wurden Akten vernichtet oder nachträglich geändert? Wer ordnete das an?
- Wechsel von Beteiligten zu Anbietern und Zulieferern nach dem Typenentscheid
Unter anderem soll die PUK abklären
1. Wer trägt die Verantwortung für die Festpreis-Zusicherung? Der Projektleiter von Armasuisse erklärte im November 2021, Inflationsrisiken lägen nicht auf unserer Seite. Die zuständige US-Behörde nannte diese Auffassung später ein Missverständnis. War es der Projektleiter, die Leitung von Armasuisse oder das VBS?
2. Was stand in Note 55 des Kaufvertrags — und wer wusste davon? Diese Klausel hält fest, dass der geschätzte Preis vom tatsächlichen abweichen kann. Wurde sie dem Bundesrat vor der Unterzeichnung im September 2022 vorgelegt? Falls ja: weshalb erfuhr das Parlament nichts davon?
3. Existiert die separate Erklärung zum Festpreis? Der Rüstungschef verwies bei der Vertragsunterzeichnung auf eine Erklärung, die den Festpreischarakter festhalte. Die USA bestreiten, dass es sie gibt. Ja oder nein — und wenn ja, wo ist sie?
4. War die Antwort an das Parlament korrekt? Auf eine Interpellation im September 2021 antwortete der Bundesrat: Die Inflation ist in den Festpreis eingepreist. Stimmte das damals — oder war im VBS längst bekannt, dass das US-Beschaffungsverfahren keine echte Festpreisgarantie kennt?
5. Wurde die Informationspflicht gegenüber dem Parlament verletzt? Artikel 150 des Parlamentsgesetzes verpflichtet den Bundesrat zu vollständiger und wahrheitsgemässer Information. Ob die Festpreis-Kommunikation diese Pflicht verletzt hat, ist die rechtliche Kernfrage des gesamten Geschäfts.
6. Was prüfte das Gutachten der Anwaltskanzlei wirklich? Am 30. Juni 2021 bestätigte eine Zürcher Kanzlei, die Rangfolge der Anbieter sei plausibel. Umfasste dieser Auftrag auch die Festpreis-Zusicherungen und die Risikoverteilung im Vertrag — oder blieb genau der Punkt aussen vor, an dem das Geschäft später scheiterte? Wer legte den Umfang der Prüfung fest?
7. Warum wurde der eigene Bedarf von Anfang an unterschritten? Das VBS ermittelte einen Bedarf von 55 bis 70 modernen Kampfflugzeugen. Mit 30 Jets sind knapp die Hälfte davon gedeckt; bei realistischer Einsatzbereitschaft stünden im Ernstfall weniger als 15 Maschinen bereit. War das ein militärfachlicher oder ein politischer Entscheid?
8. Wem gehören die Daten? Der F-35 erzeugt bis zu 24 Terabyte pro Flugstunde, die in die USA übermittelt werden. Finnland kontrolliert mit einer eigenen technischen Lösung, was das nationale Netz verlässt — die Schweiz hat nichts Vergleichbares. Lässt sich dieses Flugzeug ohne fortlaufende US-Freigaben überhaupt betreiben?
9. Wo sind die Kosten der nächsten dreissig Jahre? Der Sechs-Milliarden-Rahmen enthält keine Rückstellungen für den Werterhalt. Finnland plante dafür zwei Milliarden Euro ein; die Kosten des nächsten grossen Ausbauschritts sind international bereits um 55 Prozent gestiegen. Rund 200 Millionen Franken Wartung pro Jahr — aus welchem Budget, zulasten welcher Projekte?
10. Gilt das Mandat des Volkes noch? Am 27. September 2020 stimmte der Souverän mit 50,1 Prozent zu — unter der Prämisse eines Festpreises von sechs Milliarden Franken. Der Festpreis existiert nicht, die Flotte schrumpft. Betrachtet der Bundesrat den Volksentscheid als uneingeschränkt gültig, obwohl seine Geschäftsgrundlage weggefallen ist?
Es geht um mehr als ein Flugzeug
Beim grössten Beschaffungsprojekt der Schweiz hatte im VBS kaum jemand den Kaufvertrag gelesen. Wer nichts weiss, muss alles glauben — nur glauben inzwischen immer weniger. Beschädigt ist nicht bloss ein Rüstungsgeschäft, beschädigt ist das Vertrauen in Bundesrat, Verwaltung und Parlament.
Eine PUK bringt nicht zwingend alles ans Licht. Aber sie ist — gut geführt und unterstützt von unabhängigen Fachleuten, Forensikern und erfahrenen Ermittlern — das einzige Mittel, das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen. Alles andere ist Verwaltung des Schadens.
Diese Untersuchung gehört über die Parteigrenzen hinweg geführt. Es geht nicht um links oder rechts, sondern um die Frage, ob der Souverän sich auf das verlassen kann, was ihm seine Behörden sagen.
Darum fordern wir
Eine Parlamentarische Untersuchungskommission zum F-35 — mit erweiterten Befugnissen, unabhängiger fachlicher Unterstützung und vollem Zugang zu allen Akten und Protokollen. Jetzt aufklären.
Jetzt mitunterzeichnen
Petitionsberechtigt ist jede Person — unabhängig von Alter, Nationalität und Wohnsitz (Art. 33 BV).
Unterstützerinnen und Unterstützer
21| Name | Ort | Land |
|---|---|---|
| Marianne Phillips | 6314 Unterägeri | CH |
| Markus Tschumi | 3375 Inkwil | CH |
| Ursula Heri | 2545 Selzach | CH |
| Luc Nünlist | 4600 Olten | CH |
| Hubert Stöckli | 8303 Bassersdorf | CH |
| Thomas Landolt | 7148 Lumbrein | CH |
| Sandra Bossard | 8912 Obfelden | CH |
| Elisabeth Furrer | 9444 Diepoldsau | CH |
| Beat Meier | 6405 Immensee | CH |
Aufgeführt sind nur Personen, die der Nennung ausdrücklich zugestimmt haben. E-Mail-Adressen erscheinen nie.
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